Das Zivilrecht gliedert sich in das bürgerliche Recht und in das
sonstige so genannte Privatrecht. Im bürgerlichen Recht sind die
grundlegenden Bestimmungen über die Personen, die Sachen und die
Schuldverhältnisse geregelt.
Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich auch im
Sonderprivatrecht oder Wirtschaftsprivatrecht zusammengefaßt wird,
ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und in
anderen sehr detaillierten Rechtsgebieten ausführlich geregelt.
Ansprechpartner für den Bereich allgemeines Zivilrecht:
Rechtsanwalt Reinhardt Stiehl
Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Loroch
Rechtsanwalt Markus Kunz

Allgemeines Zivilrecht

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