Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn
Versicherungsverträge abgeschlossen. (z.B.
Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung,
Lebensversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung,
Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Kfzversicherung,
Transportversicherung, etc.).
Für den Verbraucher ist das Versicherungsrecht wegen einer Vielzahl
von Vertragsklauseln und Obliegenheiten sehr unübersichtlich. Tritt
der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen
Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.
Ob Kündigungsmöglichkeit, Prämienberechnung,
Schadenfreiheitsrabatt, Wildunfall, Steinschlag auf der
Windschutzscheibe oder Unfall im Haushalt, nur mit anwaltlicher
Hilfe finden Sie im Konfliktfall den Weg, wie Sie bei
Versicherungen zu Ihrem Recht kommen.
Ansprechpartner für den Bereich Versicherungsrecht:
Rechtsanwalt Markus Kunz


Versicherungsrecht

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