Das Straßenverkehrsrecht ist im Alltag jedes Bürgers von großer
Bedeutung. Das Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die
Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen für Sach- und Personenschäden) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Strafbefehle, Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und
erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus
Verkehrsunfällen. Dies betrifft einmal die Schäden an Ihrem
Fahrzeug, Kosten für einen Mietwagen, Minderwert des Fahrzeugs etc.
Daneben kümmern wir uns auch um die Durchsetzung anderer Ansprüche
aus einem Verkehrsunfall wie Schmerzensgeld,
Haushalts-führungsschaden etc.
Weiterhin vertreten wir Sie in Straf- und Bußgeldsachen im
Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Oft ist in diesem Zusammenhang
auch eine Beratung und Vertretung wegen eines drohenden
Fahrverbotes, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einer MPU
erforderlich.
Nicht zuletzt sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragestellungen
aus vertraglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen
wie zum Beispiel Mängeln bei gekauften oder geleasten Fahrzeugen.
Ansprechpartner für den Bereich Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Markus Kunz


