Das Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht ist eine
facettenreiche, unübersichtliche und über zahlreiche Normenkomplexe
verstreute Rechtsmaterie.
Wir vertreten Mandanten zu folgenden Tatkomplexen:
- Insolvenzverschleppung
- Bankrottdelikte, Buchhaltungsdelikte
- Nichtabführung von SV-Beiträgen
- Untreue
- Betrug
- Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie
- Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
Aufgrund der Erfahrungen unserer Sachbearbeiter aus der
Insolvenzverwaltung und Steuerberatung können wir eine fachkundige
Verteidigung im Bereich dieser Tatvorwürfe zusichern.
Bei Haftsachen kooperieren wir mit reinen Strafrechtlern oder
empfehlen Ihnen gerne renommierte Kollegen.
Ansprechpartner für den Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht:
Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Loroch
Rechtsanwalt Markus Kunz

