Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafsachen stellen an den Verteidiger auf Grund der spezifischen Verknüpfung von Strafrecht und Steuerrecht besondere Anforderungen.

Besonderheiten ergeben sich vor allem aus dem Nebeneinander von Auskunfts- und Erklärungspflichten im Besteuerungsverfahren, währenddessen im parallel laufenden Steuerstrafverfahren der Steuerpflichtige das Recht hat zu schweigen. 

Zudem drohen in vielen Fällen Steuerbescheide in ruinöser Höhe, so dass es dem Beschuldigten schon finanziell schwerfällt, sich ernsthaft zu Wehr zu setzten. Die Strafverteidigung muss daher meist schon im eigentlichen Besteuerungsverfahren ansetzen.

Nicht zuletzt ist das Steuerrecht inzwischen derart kompliziert geworden, dass auch der eigentlich ehrliche Steuerzahler unversehens mit einem Strafverfahren überzogen wird, weil er Besteuerungstatbestände nicht erkannt oder falsch verstanden hat. 

In Wirtschaftsstrafsachen vertreten wir Mandanten zu folgenden Tatkomplexen:
  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrottdelikte, Buchhaltungsdelikte
  • Nichtabführung von SV-Beiträgen
  • Untreue, Unterschlagung
  • Betrug
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  •  Aufgrund unserer Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung und Steuerberatung können wir eine fachkundige Verteidigung im Bereich dieser Tatvorwürfe zusichern.
Ansprechpartner für den Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht:
KONTAKT

SBL Rechtsanwälte Steuerberater
Boltenhagener Str. 1
01109 Dresden
Deutschland

Telefon: 0351 655799-0
Telefax: 0351 655799-22

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