Steuerstrafsachen stellen an den Verteidiger auf Grund der spezifischen Verknüpfung von Strafrecht und Steuerrecht besondere Anforderungen.
Besonderheiten ergeben sich vor allem aus dem Nebeneinander von Auskunfts- und Erklärungspflichten im Besteuerungsverfahren, währenddessen im parallel laufenden Steuerstrafverfahren der Steuerpflichtige das Recht hat zu schweigen.
Zudem drohen in vielen Fällen Steuerbescheide in ruinöser Höhe, so dass es dem Beschuldigten schon finanziell schwerfällt, sich ernsthaft zu Wehr zu setzten. Die Strafverteidigung muss daher meist schon im eigentlichen Besteuerungsverfahren ansetzen.
Nicht zuletzt ist das Steuerrecht inzwischen derart kompliziert geworden, dass auch der eigentlich ehrliche Steuerzahler unversehens mit einem Strafverfahren überzogen wird, weil er Besteuerungstatbestände nicht erkannt oder falsch verstanden hat.
In Wirtschaftsstrafsachen vertreten wir Mandanten zu folgenden Tatkomplexen:
Insolvenzverschleppung
Bankrottdelikte, Buchhaltungsdelikte
Nichtabführung von SV-Beiträgen
Untreue, Unterschlagung
Betrug
Bestechung und Bestechlichkeit
Aufgrund unserer Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung und Steuerberatung können wir eine fachkundige Verteidigung im Bereich dieser Tatvorwürfe zusichern.
Ansprechpartner für den Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht: