Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

Die rechtliche Beratung von Kaufleuten, Gesellschaftern von Kapital- und Personengesellschaften und deren Geschäftsleitern bildet seit jeher einen zentralen Bereich anwaltlicher Tätigkeit. 

Sie beginnt mit der Auswahl der richtigen Rechtsform für die wirtschaftliche Tätigkeit, die der Mandant auszuüben beabsichtigt - ob als Einzelkaufmann oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft. 

Sie setzt sich fort mit der Betreuung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im laufenden Betrieb. Auch im Falle von Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander ist fundierter anwaltlicher Rat Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen von Gesellschaftern oder Geschäftsleitern von Unternehmen. Dabei hat der anwaltliche Berater nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Kernfragen im Blick zu behalten, sondern zusätzlich auch die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten. 

Das Handelsrecht demgegenüber ist ein Sonderrecht für Gewerbetreibende, soweit diese nicht Kleinunternehmer sind. Zum Handelsrecht zählen insbesondere
  • die Handelsvertretung 
  • der Franchisevertrag
  • die Kommission
  • Prokura und Handlungsvollmacht
Ansprechpartner für den Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht:

KONTAKT

SBL Rechtsanwälte Steuerberater
Boltenhagener Str. 1
01109 Dresden
Deutschland

Telefon: 0351 655799-0
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