Die strafrechtliche und steuerliche Verantwortlichkeit von
Geschäftsführern und Unternehmern im Zusammenhang mit Insolvenzen
hat sich extrem verschärft. Bereits die verspätete Aufstellung
einer Bilanz oder die verspätete Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen führt zu Strafverfahren.
Die Haftung für Steuerausfälle, für Zahlungen in der Krise oder für
anfechtbare Rechtsgeschäfte droht jedem Geschäftsführer.
Nur wer die Risiken und Chancen des Insolvenzrechtes kennt, kann
sein Unternehmen sanieren oder - wenn es unvermeidlich ist –
liquidieren oder umwandeln.
Wir haben viele Jahre Erfahrungen in der Bearbeitung von
Insolvenzverfahren gesammelt und kennen die Klippen.
Wir führen für Sie außergerichtliche Sanierungsvergleiche durch
oder bereiten ein gerichtliches Vergleichsverfahren
(Insolvenzplanverfahren) durch. Insbesondere bieten wir an:
- rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung in der Krise
- Prüfung und Abwehr der persönlichen Haftung
- Aufstellung und Begleitung von Sanierungskonzepten
- Sanierungsvergleiche mit Banken und sonstigen Gläubigern
- Aufstellung von Insolvenzplänen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden bei Haftungsbescheiden
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Ansprechpartner für den Bereich Insolvenzrecht und
Sanierungsberatung:
Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Loroch

