Das Ehe- und Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen
Belangen der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung in
Scheidungsverfahren betreuen wir Sie außergerichtlich und
gerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr von
Unterhaltsansprüchen und der Geltendmachung Ihrer
vermögensrechtlichen Ansprüche sowie in Verfahren der elterlichen
Sorge und des Umgangsrechts.
Auch vor der Eheschließung sind wir Ihre kompetenten
Ansprechpartner, wenn Sie sich über die Notwendigkeit des
Abschlusses eines Ehevertrages informieren wollen. Für den Fall der
Trennung oder Scheidung entwerfen wir für Sie Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Auch in den Bereichen Adoption, Betreuung und Vormundschaft sind
wir gerne für Sie tätig.
Ansprechpartner für den Bereich Ehe- und Familienrecht:
Rechtsanwalt Reinhardt Stiehl

Ehe- und Familienrecht

SBL RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER
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