Das Arbeitsrecht ist gekennzeichnet durch eine Zersplitterung auf zahlreiche verschiedene Gesetze und darüber hinaus stark von der Rechtsprechung geprägt. Außerdem ist zunehmend der Einfluss der europäischen Rechtsetzung und Rechtsprechung zu berücksichtigen. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Individualarbeitsrecht einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialversicherungs- und Handelsvertreterrechtes
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst einschließlich Personalvertretungsrecht
- arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen von Unternehmen und Betrieben
- Vorbereitung, Umsetzung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen und personellen Einzelmaßnahmen
- Beratung und Vertretung in Mitbestimmungsangelegenheiten
- Gestaltung und Optimierung von Dienst- und ArbeitsverträgenProzessvertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren
Ansprechpartner für den Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht: