Das Arbeitsrecht ist gekennzeichnet durch eine Zersplitterung auf
zahlreiche verschiedene Gesetze und darüber hinaus stark von der
Rechtsprechung geprägt. Außerdem ist zunehmend der Einfluss der
europäischen Rechtsetzung und Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich
und außergerichtlich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Individualarbeitsrecht einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialversicherungs- und Handelsvertreterrechtes
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst einschließlich Personalvertretungsrecht
- arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen von Unternehmen und Betrieben
- Vorbereitung, Umsetzung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen und personellen Einzelmaßnahmen
- Beratung und Vertretung in Mitbestimmungsangelegenheiten
- Gestaltung und Optimierung von Dienst- und
ArbeitsverträgenProzessvertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils-
und Beschlussverfahren
Ansprechpartner für den Bereich Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht:
Rechtsanwalt Markus Kunz
Rechtsanwalt Reinhardt Stiehl


