Das Zivilrecht gliedert sich in das bürgerliche Recht und in das sonstige so genannte Privatrecht. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Bestimmungen über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse geregelt.
Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich auch im Sonderprivatrecht oder Wirtschaftsprivatrecht zusammengefaßt wird, ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und in anderen sehr detaillierten Rechtsgebieten ausführlich geregelt.
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